Regierungsformen

Jedes der über 200 Länder der Erde hat seine eigene Regierungsform. Neben der Anarchie, welche sich durch eine fehlende Regierungsform definiert, werden grundsätzlich drei verschiedene Typen unterscheiden. Hier die drei klassischen Regierungsformen:

Monarchie: Alle drei Gewalten werden von nur einer Person (Königin/König) wahrgenommen. Die Macht im Staat wird meistens vererbt.

Diktatur: Eine einzelne regierende Person, die Diktatorin/der Diktator, oder eine regierende Gruppe von Personen (z. B. Partei, Militärjunta, Familie) hat unbeschränkte politische Macht im Staat. Die Macht wird durch Gewalt an sich gerissen und durch Gewalt gehalten.

Demokratie: Staatsform mit einer Verfassung, die allgemeine persönliche und politische Rechte garantiert, mit fairen Wahlen und unabhängigen Gerichten. Sie zeichnet sich durch Gewaltenteilung aus.

Die Monarchie

In einer Monarchie hat grundsätzlich eine einzige Person die Macht, über Regeln zu entscheiden. Die Königin oder der König, seltener auch eine Kaiserin oder ein Kaiser, vereinigt Legislative, Exekutive und Judikative auf nur eine Person. Es ist also eine Alleinherrschaft. Im Regelfall wird die Macht in einer Monarchie vererbt. Das bedeutet, dass nach dem Tod der Monarchin oder des Monarchen automatisch eine seiner Töchter oder Söhne den Titel der Königin oder des Königs erhält. Häufig wird der Machtanspruch auf den Thron dadurch legitimiert, dass die Familie von einer höheren Macht auserkoren worden ist, das Land zu führen. Früher waren die meisten Länder Europas Monarchien.

Absolute Monarchie

Früher waren fast alle Länder als Monarchie organisiert. Heutzutage gibt es nur noch wenige absolute Monarchien, wie sie oben beschrieben sind. Einige Beispiele für Absolute Monarchien sind:

  • Brunei
  • Saudi-Arabien
  • Swasiland

Ausserdem kann der Vatikan auch zu den absoluten Monarchien gezählt werden. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Monarch (der Papst) gewählt wird. Es handelt sich also um eine Absolute Wahlmonarchie.

Konstitutionelle Monarchie

In den meisten modernen Monarchien ist die Macht der Königinnen und Könige beschnitten, indem ein Teil der Gewalt auf die Regierung übertragen worden ist. In diesem Fall wird die absolute Macht der Monarchin oder des Monarchen durch bestimmte Regeln beschränkt. Diese Regeln sind im zentralen Rechtsdokument – der Verfassung – festgeschrieben. Verfassungen werden auch Konstitutionen genannt, weshalb wir von konstitutionellen Monarchien reden. Die Staatsgewalten werden dadurch zwischen dem Monarchen und einer Regierung geteilt. Beispiele sind:

  • Bahrein
  • Marokko
  • Jordanien

Parlamentarische Monarchie

Im Gegensatz zur konstitutionellen Monarchie hat die Monarchin oder der Monarch in einer parlamentarischen Monarchie nur noch sehr kleine Einflussmöglichkeiten. An der Monarchie wird in den meisten Fällen nur aus alter Tradition festgehalten. Die Macht im Staat hat ein vom Volk gewähltes Parlament (Legislative), welches die Regierung (Exekutive) bestimmt. An sich sind die unten aufgeführten Länder also Demokratien. Beispiele sind:

  • Grossbritannien
  • Schweden
  • Japan
  • Liechtenstein

Die Diktatur

Weit häufiger als absolute Monarchien sind Diktaturen. Wie in der absoluten Monarchie hat in der Diktatur eine einzelne Person (der Diktator oder die Diktatorin) oder eine kleine Gruppe von Personen die Alleinherrschaft in einem Land. Die Legislative, Exekutive und Judikative ist also auf wenige Personen beschränkt, die somit fast unbeschränkte politische Macht haben. Dies bedeutet auch, dass in der Diktatur die Gesetze von den Machthabern beliebig verändert werden können. In Diktaturen sind folgende Merkmale oftmals vorhanden:

  • Menschen- und Bürgerrechte werden verletzt
  • Wahlergebnisse werden gefälscht
  • Die Presse wird vom Diktator beherrscht
  • Das Volk wird von Polizei und Militär terrorisiert.

Im Gegensatz zur Monarchie kommt eine Diktatorin oder ein Diktator oftmals durch Gewalt an die Macht. In vielen Fällen benutzt ein hochrangiges Militärmitglied die Armee, um die Regierung zu stürzen und selber an die Macht zu kommen. Manchmal wird aber auch ein demokratisch gewählter Präsident zum Diktator, der die Macht nicht mehr abgibt. Es gibt verschiedene Arten von Diktaturen.

Die Militärdiktatur

Die Militärdiktatur Die Macht liegt bei einem militärischen Führer und den Offizieren. Die Armee wird auch dazu benutzt, die Macht zu sichern und Revolten niederzuschmettern. Beispiele:

  • Chile (1973- 1990)
  • Burma (1999 – 2012)

Die Parteiendiktatur Die Macht liegt bei der einzigen im Staat erlaubten Partei. Alle wichtigen Stellen im Staat sind von Mitgliedern der Partei besetzt. Beispiele:

  • China
  • Nordkorea
  • Kuba

Die Theokratie

Die Macht liegt bei einer religiösen Gruppe. Die religiösen Führer übernehmen jeweils die Rolle des Diktators. Beispiele:

  • Iran
  • Afghanistan (1989 – 2009)

Die Demokratie

Das Wort Demokratie kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet „Herrschaft des Volkes“. Im Gegensatz zu den anderen Regierungsformen hat das Volk, also die Bewohnerinnen und Bewohner eines Landes, die Möglichkeit, auf die Politik bedeutenden Einfluss auszuüben. Die Demokratie ist zudem die einzige Staatsform, in welcher einmal gesetzte Regeln auch für diejenigen Personen gelten, welche die Regeln gesetzt haben. Dies ist ein wichtiger Unterschied zu den anderen hier behandelten Regierungsformen. In Diktaturen und absoluten Monarchien ist es nämlich üblich, dass die Gesetze für alle Personen gelten, ausser für diejenigen, die das Land führen.
Es gibt auf der Welt verschiedene Demokratien die sich teilweise stark unterscheiden. Drei Grundsätze haben sie aber alle gemein: Freiheit, Kontrolle und Gleichheit.
Merkmale einer Demokratie

Freiheit: Die Meinungsvielfalt ist ausdrücklich erwünscht, was unter anderem über die Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit garantiert wird. Eine klare Rechtsordnung (Verfassung und Gesetze) wird eingehalten.

Kontrolle: Die drei Gewalten sind eindeutig getrennt. Das Resultat von freien Wahlen wird akzeptiert, wodurch das Volk die Kontrolle über die Regierung ausüben kann.

Gleichheit: Alle Bürgerinnen und Bürger, also auch Präsidentinnen, Richter oder Polizistinnen etc., sind vor dem Gesetz gleich und haben die gleichen Rechte und Pflichten.

Formen der Demokratie

Wir können grob drei verschiedene Formen von Demokratien unterscheiden: Die indirekte Demokratie, die halbdirekte Demokratie und die direkte Demokratie. Innerhalb dieser Formen gibt es teilweise wiederum grosse Unterschiede. Um es einfach zu halten, ist es aber sicherlich hilfreich, sich erst einmal auf diese drei Formen zu fokussieren.

Die indirekte Demokratie

Das Volk wählt die Abgeordneten (Legislative) welche danach die Regierung (Exekutive) wählen. Die Abgeordneten bestimmen selbständig über Gesetze und Verfassung. Diese Form der Demokratie wird als indirekt bezeichnet, weil das Volk nur über einen Umweg über die Gesetze entscheiden kann: die Abgeordneten werden vom Volk gewählt, diese vertreten ihre Wähler danach im Parlament bei Entscheidungen zu Gesetzen und der Verfassung. Beispiele für diese Form sind:

  • Deutschland
  • Belgien
  • Italien
  • Spanien

Die halbdirekte Demokratie

Wie bei der indirekten Demokratie wählt das Volk die Abgeordneten (Legislative), welche danach die Regierung (Exekutive) wählen. Auf Gesetze und Verfassung haben sowohl die Legislative als auch die Exekutive Einflussmöglichkeiten. In der Schweiz wählt das Volk zum Beispiel die Legislative – das Parlament- in Form des Nationalrats und des Ständerats. Diese Abgeordneten vertreten ihre Wähler und ihre Anliegen bei der Gesetzgebung und wählen für das Volk die Exekutive, also den Bundesrat. Zudem kann das Volk aber auch direkt Gesetze bestimmen und über Verfassungsänderungen abstimmen. Dieses ist über Initiativen und Referenden möglich. Beispiele für halbdirekte Demokratien sind:

  • Schweiz
  • Kalifornien

Die direkte Demokratie

Diese Art von Demokratie gibt es auf Länderebene eigentlich nicht in ihrer Reinform. Zwei Schweizer Kantone, Glarus und Appenzell Innerrhoden, zählen aber zu dieser Form. In der direkten Demokratie wählt das Volk die Abgeordneten und die Regierungsmitglieder direkt und entscheidet ebenfalls über Gesetze und Verfassung. Die Kantonsparlamente haben dabei nur eine beratende Funktion. Ausserdem bereiten sie die Abstimmungen und Wahlen vor. Die Beispiele:

  • Appenzell Innerrhoden
  • Glarus